Medizinrecht

Berufsbegleitend

Abschluss
Master of Laws
Master
Regelstudienzeit
5 Semester
Standort
Weiden
Fristen
Noch 20 Tage (Inland)
Noch 20 Tage (EU)
Noch 20 Tage (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

  • Gesundheitsökonomie
  • Europarecht
  • Öffentliches Recht
  • Privatrecht, Zivilrecht

Zielgruppe

Der Studiengang Medizinrecht (LL.M.) ist ein berufsbegleitender, weiterbildender Masterstudiengang.
Er richtet sich an Berufstätige mit abgeschlossenem Hochschulstudium, insbesondere an: JuristInnen mit 1. oder 2. Staatsexamen, mit oder ohne bereits absoviertem Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht, aber auch an MedizinerInnen, PharmazeutInnen/ ApothekerInnen, ÖkonomInnen/ BetriebswirtInnen, Public Health-ManagerInnen und Beschäftigte in der Versicherungsbrache mit akademischer Vorbildung.

Anmerkung zum Studiengang

AbsolventInnen des Masterstudiengangs Medizinrecht übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in den verschiedenen Institutionen des Gesundheitssystems (Krankenkassen, Krankenhäusern, Kliniken usw.), in Pharma- und Versicherungsunternehmen, Ministerien und Verbänden, im öffentlichen Dienst und natürlich in Rechtsanwaltskanzleien mit medizinrechtlichem Schwerpunkt.

Die OTH Amberg-Weiden kooperiert in diesem Studiengang mit der ARBER-Seminare GmbH, die seit 1997 JuristInnen bei ihrer Zusatzqualifizierung zum Fachanwalt/ zur Fachanwältin begleitet.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (1. oder 2. Staatsexamen ), Medizin, Pharmazie, Pflegewissenschaften, Gesundheitswissenschaften oder Gesundheitsökonomie; einschlägig qualifizierte Berufserfahrung nach Bachelor-Abschluss

Vorlesungszeit

  • 15.03.2026 - 08.07.2026
  • 01.10.2026 - 17.01.2027

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2026/2027)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.05.2026 - 15.07.2026

    Für die Weiterbildungs-Master gelten gesonderte Fristen.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.05.2026 - 15.07.2026

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.05.2026 - 15.07.2026

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.05.2026 - 15.07.2026

    Die Einschreibung erfolgt online.

Studienbeitrag

Studienbeitrag

3.250,00 EUR / Semester

Weitere Informationen zum Studienbeitrag

3.250 € pro Semester zzgl. Studentenwerksbeitrag (derzeit 52 € pro Semester)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch