Kriminologie

Vollzeitstudium

Abschluss
Master of Arts
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Mainz
Fristen
Mai 2027 (Inland)
Mai 2027 (EU)
Mai 2027 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

  • Psychologie
  • Soziologie, Sozialwissenschaft
  • Humanmedizin
  • Rechtswissenschaft, Jura

Schwerpunkt

Kriminologie, Strafrecht, Forensik / Diagnose / Prognose / Intervention, Rechtspsychologie, Forensische Psychiatrie, Rechtsmedizin, Statistik

Zielgruppe

Der Studiengang richtet sich an Absolvent*innen rechtswissenschaftlicher Studiengänge bzw. des ersten juristischen Staatsexamens (insbesondere mit einem Schwerpunkt in Strafrecht, Strafrechtspflege oder Kriminologie), sowie an Psycholog*innen, Soziolog*innen und Mediziner*innen mit Interesse an kriminologischen Fragestellungen. Ebenso angesprochen sind Studierende mit einem Beifach in Strafrechtspflege oder einer vergleichbaren interdisziplinären Vorbildung.

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.

Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Vorlesungszeit

  • 13.04.2026 - 11.07.2026
  • 19.10.2026 - 13.02.2027

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2026/2027)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2027 - 15.05.2027

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2027 - 15.05.2027

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2027 - 15.05.2027

    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Bis zum 15.05.2027 (Hochschulweite Frist)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch