- Abschluss
- Bachelor of Science
- Bachelor
- Regelstudienzeit
- 7 Semester
- Standort
- Dresden
- Fristen
- Dezember 2026 (Inland)
- Dezember 2026 (EU)
- Dezember 2026 (Nicht EU)
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Gesundheitswissenschaft
- Pflegepädagogik
- Pflegewissenschaft
Schwerpunkt
Menschen pflegen, Pflegen als Profession, Ethik, Pflegeforschung, Selbstbestimmung bei Behinderung und seelische Gesundheit, Prävention und Gesundheitsförderung, Kommunikation, Beratung und Edukation
Anmerkung zum Studiengang
In diesem Studiengang erhalten Sie den Studienabschluss Bachelor of Science sowie die staatliche Berufszulassung als Pflegefachkraft
Studierende erhalten über den gesamten Studienverlauf eine Vergütung gemäß Pflegeberufegesetz. Dazu ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Praxisträger erforderlich, der durch die Hochschule vermittelt wird.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Abitur, Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss
Gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf (Vorlage eines ärztlichen Attests)
Wir empfehlen unseren Bewerber:innen im Vorfeld erste praktische Erfahrungen im Bereich Pflege zu sammeln (z.B.: FSJ, Bundesfreiwilligendienst oder Praktikum).
Vorlesungszeit
- 01.03.2026 - 31.08.2026
- 01.09.2026 - 28.02.2027
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2023/2024)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 01.05.2027
Sommersemester (2023)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 01.12.2026
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Bis zum 01.12.2026
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Bis zum 01.12.2026
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 01.12.2026
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Es werden keine Studiengebühren erhoben. Studierende erhalten über den gesamten Studienverlauf eine Vergütung gemäß Pflegeberufegesetz. Dazu ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst erforderlich, der durch die Hochschule vermittelt wird.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch